Widerstand ist nicht zwecklos! Der Münchener Internet-Provider Spacenet wehrt sich erfolgreich gegen die Vorratsdatenspeicherung. Das Verwaltungsgericht (VG) Köln entschied, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstößt. Bisher gilt die Entscheidung nur für Spacenet, ist aber richtungsweisend für das gesamte Internet.

EU-Recht

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