Das jüngste BGH-Urteil zum Thema Cookie-Banner zeigt auf, dass viele Unternehmen noch große Lücken in ihren Datenschutzkonzepten haben. Die Datenschutz-Experten der TÜV SÜD Sec-IT GmbH erklären, worauf Unternehmen jetzt achten sollten und welche Folgen das Urteil für Unternehmen und deren Schutz von personenbezogenen Daten hat.
Voreingestellte Cookies sind nicht mehr zulässig. Zu diesem Urteil kommt der BGH am 28. Mai 2020. Für den Digitalverband Bitkom hat dies weitreichende Auswirkungen für alle Internetnutzer und zahlreiche Webseitenbetreiber. Webnutzer sind genervt, Webseitenbetreiber bekommen keinen klaren Anweisungen an die Hand.
Fast hatte man den Eindruck, Mails zum Datenschutz und der DSGVO haben zuletzt sogar das übliche Spam-Aufkommen übertroffen. Zu viele haben sich im Vorfeld zu hektischer Betriebsamkeit hinreißen lassen. Es gibt eine schlüssige Erklärung, warum eine neue Einwilligung für einen bestehenden Verteiler nicht zwingend nötig war. Zurückhaltung war hier
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