Nach fünf Jahren stellen die deutschen Unternehmen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung kein gutes Zeugnis aus: Die DS-GVO, die seit Mai 2018 gilt, bekommt nur die Note „ausreichend“ (3,9). Obwohl inzwischen zwei Drittel (65 Prozent) der Unternehmen die Regelungen vollständig oder größtenteils umgesetzt haben, sind die Herausforderungen nach wie vor groß.
Datenschutz-Software
Datenschutz ist in der heutigen Geschäftswelt von entscheidender Bedeutung. Die rasant zunehmende Digitalisierung und der ständige Austausch von sensiblen Informationen erfordern eine strenge Sicherheitsstrategie, um sowohl rechtliche Anforderungen als auch den Schutz von Unternehmensdaten zu gewährleisten.
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Sowohl von Endkunden als auch von Beratungs- und Implementierungsunternehmen hört man vermehrt die Aussage: „TLS (Transport Layer Security) reicht aus, um DSGVO-konform zu kommunizieren.“ Dahinter steckt in der Regel der Wunsch nach einer möglichst einfachen Art, sich verschlüsselt per E-Mail mit anderen Kommunikationspartnern auszutauschen. Dies ist leider ein trügerischer
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Jerome Evans, Gründer und Geschäftsführer der firstcolo GmbH, zu den Auswirkungen des Cloud Acts auf die Datenspeicherung von deutschen Unternehmen: „Auch wenn die meisten Unternehmen in Europa nur unzureichend über den Cloud Act Bescheid wissen, hat er jedoch große Auswirkungen auf unsere digitalen Daten. So ist der Gesetzentwurf bereits
Datenforensik
Datenforensik ist eine höchst aufwendige und kleinteilige Tätigkeit zur strafrechtlichen Aufklärung und unternehmensinternen Analyse. Doch auf die Seite der Ermittler, Analysten und IT-Verantwortlichen hat sich jetzt ein machtvolles Tool gestellt. Intelligentes und automatisiertes Datenmanagement revolutioniert die Analyse und Klassifikation von unstrukturierten Datenmengen.
Im September 2020 hatte der Gesetzgebungsprozess in der Schweiz (endlich) einen Abschluss gefunden: Das Parlament stimmte der Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) zu, welches mit dem heutigen Tage in Kraft tritt (01.09.2023).
Mit CRM-Systemen verwalten Unternehmen nicht nur die Kontaktdaten ihrer Kunden, sie helfen auch Kundenbeziehungen zu verbessern. Der Schutz personenbezogener Daten gilt deshalb als wichtiges Persönlichkeitsrecht und stellt Unternehmen vor die Herausforderung, diesen zu gewährleisten.
Laut DSGVO sind Unternehmen dazu verpflichtet, Auskunfts- und Löschbegehren zügig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Nach Art. 15 DSGVO hat jede Person ein Auskunftsrecht über eventuell über sie gespeicherten Daten und nach Art. 17 DSGVO Anspruch auf deren Löschung, also das vielzitierte „Recht auf Vergessenwerden“.
Das Jubiläum zum 5-jährigen Bestehen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist vielstimmig gewürdigt worden. Ein wichtiger „Nebeneffekt“ ist dabei jedoch nur unzureichend thematisiert worden: ihr Einfluss auf die Sicherheit unserer IT-Systeme. Sie hat sich dort gleich auf mehreren Ebenen als segensreich erwiesen.
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