Der Europäische Gerichtshof ist vom Bundesarbeitsgericht um eine Vorabentscheidung zum Thema Sonderkündigungsschutz von Datenschutzbeauftragten in der Bundesrepublik Deutschland ersucht worden. Bei dem zunächst vom Nürnberger Arbeits- und später Landesarbeitsgericht verhandelten Fall ging es um die Kündigung einer zuvor zur Datenschutzbeauftragten bestellten Mitarbeiterin. Dieser Aufforderung ist der EuGH gefolgt und
Nicht zuletzt durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen sich Unternehmen, egal welcher Größe, umfassend mit dem Datenschutz beschäftigen. Firmen ab zehn Mitarbeitern müssen sogar einen Datenschutzbeauftragten stellen. Seminare dazu sind bis Mai so gut wie ausgebucht. Eine entsprechende Ausbildung lässt sich nur noch online rechtzeitig absolvieren. Ich mache hier einen
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