Die DSGVO ist inzwischen seit fast vier Jahren in Kraft. Das Datenschutzrecht „Made in Europe“ setzt Maßstäbe und hat enorme Veränderungen für zahlreiche Akteure gebracht. Heute soll der Fokus auf die Betroffenen gerichtet werden. Kurz gesagt wurden ihre Rechte gestärkt.

In seinem Urteil vom 20.01.2022 hat das LG München den Einsatz von Google Fonts auf Webseiten für rechtswidrig erklärt, wenn die Schriftartdateien von Standard Google Servern abgerufen werden. Das Urteil hat weit reichende Folgen auch für andere Plugins von Google.

Unternehmen verfügen im Zusammenhang mit Vertragsabschlüsse, Adressen oder Kontonummern über personenbezogene Daten ihrer Mitarbeiter und Kunden, die heute digital erfasst, gelagert und ausgetauscht werden. Die 2018 in Kraft getretene DSGVO legt deshalb genau fest, wie Unternehmen mit diesen Daten zu verfahren haben.

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Löschpflicht

Personenbezogene Daten sind Angaben über bestimmte oder eine bestimmbare Person. Telefonnummern, Kreditkarten- und Personalnummern, aber auch E-Mails oder ein Kfz-Kennzeichen sind Beispiele für personenbezogene Daten.

Löschpflicht vs. Aufbewahrungspflicht

Pünktlich zum Jahresbeginn stehen viele Unternehmer wieder vor der Frage, welche Unterlagen sie dem Reißwolf übergeben und welche Dateien sie unwiderruflich löschen können.

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