Die EU regelt den Datenschutz für EU-Bürger in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Regelungen sind bereits offiziell in Kraft, und müssen bis Mai 2018 umgesetzt werden. Wir fassen in diesem Beitrag nochmal alle Fakten zusammen, die Unternehmen wissen und beachten müssen. Update: Nun mit den Ergebnissen unserer DSGVO-Umfrage.
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Die neue Datenschutzgrundverordnung verpflichtet Unternehmen, die Daten der Mitarbeiter, Kunden und Partner zu schützen. Firmen ab zehn Mitarbeitern müssen einen Datenschutzbeauftragten stellen. Die TÜV NORD Akademie bildet in einem 4-tägigen Seminar zur Datenschutzbeauftragten aus und bietet zudem ein breites Fortbildungsangebot zum Thema Datenschutz und DSGVO.

Datenschutz ist ein Thema, mit dem sich längst jedes Unternehmen befassen muss. Um betrieblichen Datenschutzbeauftragten entsprechendes Fachwissen an die Hand zu geben, hat TÜV SÜD seinen bisherigen Fachinformationsdienst komplett überarbeitet und das Datenschutz-Fachportal neu aufgelegt.

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Datenschutzerklärung

Spätestens ab dem 25. Mai 2018 müssen Datenschutzerklärungen den neuen Informationspflichten nachkommen. Art. 13 DSGVO verpflichtet Unternehmer u.a., in der Datenschutzerklärung die Kontaktdaten eines ggf. vorhandenen Datenschutzbeauftragten anzugeben.

Mittlerweile ist Datenschutz in aller Munde, unter anderem durch neue Regularien, die in den letzten Jahren veröffentlicht wurden herauskamen und noch, wie z.B. die DSGVO, in den nächsten Jahren anstehen. Doch wer kümmert sich eigentlich um den Datenschutz?

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