Ist die IT-Infrastruktur technisch sicher und rechtssicher aufgebaut, haben Unternehmer bereits vieles im Sinne der DSGVO-Vorgaben erfüllt. Unter Umständen ist das Benennen eines Datenschutzbeauftragten nötig. Doch woran können Unternehmer festmachen, ob ihr Gegenüber ein qualifizierter und vertrauenswürdiger externer Datenschutzbeauftragter ist?
Datenschutz ist ein Thema, mit dem sich längst jedes Unternehmen befassen muss. Um betrieblichen Datenschutzbeauftragten entsprechendes Fachwissen an die Hand zu geben, hat TÜV SÜD seinen bisherigen Fachinformationsdienst komplett überarbeitet und das Datenschutz-Fachportal neu aufgelegt.
Spätestens ab dem 25. Mai 2018 müssen Datenschutzerklärungen den neuen Informationspflichten nachkommen. Art. 13 DSGVO verpflichtet Unternehmer u.a., in der Datenschutzerklärung die Kontaktdaten eines ggf. vorhandenen Datenschutzbeauftragten anzugeben.
Werden in einem Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet und sind damit mehr als neun Mitarbeiter beschäftigt, ist ein Datenschutzbeauftragter (DSB) nach § 4f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorgeschrieben.
Mittlerweile ist Datenschutz in aller Munde, unter anderem durch neue Regularien, die in den letzten Jahren veröffentlicht wurden herauskamen und noch, wie z.B. die DSGVO, in den nächsten Jahren anstehen. Doch wer kümmert sich eigentlich um den Datenschutz?