BSI und DAkkS haben ihre Zusammenarbeit bei der Akkreditierung von Prüfstellen für die Cybersicherheitsanforderungen des Cyber Resilience Act ausgeweitet.
Artikel 14 des EU-Gesetzes zur Cyber-Resilienz (CRA) ist jetzt in Kraft und verpflichtet Hersteller vernetzter Produkte, aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken innerhalb von 24 Stunden der Europäischen Agentur für Cybersicherheit zu melden.
Smart Devices bleiben oft viele Jahre im Einsatz. Ihre Software entwickelt sich während dieser Zeit kontinuierlich weiter und erreicht unterschiedliche Supportzeiträume.
Seit dem 11. September gilt die 24-Stunden-Meldepflicht für IT-Sicherheitslücken und Cybervorfälle. Auch wenn dies schon lang bekannt war, so wird noch nimmer heftig diskutiert, wie praktikabel eine solche Frist ist.
Die EU macht weiter Ernst und geht ihren Weg der Digital-Regulierung entschieden weiter. Wer jedoch den Cyber Resilience Act (CRA) als bloße nächste Compliance-Pflichtübung abtut, unterschätzt seine Wirkung fundamental: DSGVO und NIS2 drohen mit Bußgeldern, wenn etwas schiefgeht.