NIS-2-Richtlinie
Bei der Entwicklung neuer Produkte setzen Hersteller von Software in wachsendem Maße auf Software Supply Chains. Das Problem: Gelingt es Angreifern, sich unbemerkt Zugang zu und Zugriff auf die IT-Systeme der Hersteller zu verschaffen, können sie in deren Produkten und Produktupdates Backdoors und Malware implementieren.
Am 18. April 2023 wurde die neue Maschinenverordnung mit großer Mehrheit im EU-Parlament verabschiedet. Sie wird die vormalige Maschinenrichtlinie 2006/42/EC bis Juli 2023 ablösen. Der wichtigste Punkt findet sich unter 1.1.9 beim Thema IT-Sicherheit, wo die Hersteller von „Maschinenprodukten“ noch stärker in die Pflicht genommen werden.
Mit dem Cyber Resilience Act sollen Lücken in der Cybersicherheit über die gesamte Lieferkette von Produkten geschlossen werden und Verbraucher sowie Unternehmen vor gefährlichen Attacken durch Hacker geschützt werden. Damit stehen nun auch Importeure und Distributoren in der Haftung – und werden von der EU teilweise sogar als Hersteller
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