Die nur 14-tägige Gültigkeit mobiler Briefmarken der Deutschen Post ist nicht zulässig und eine entsprechende Klausel in den AGB des Unternehmens damit unwirksam, wie das Landgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden hat.
Die Deutsche Post führt eine neue Briefmarken-Generation ein. Am 4. Februar erscheint die erste Marke mit einem so genannten Matrixcode neben dem eigentlichen Briefmarkenmotiv.
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