Studie
Das Bundeskartellamt hat Online-Portale und Suchmaschinen aufgefordert, auf ihren Seiten mehr gegen so genannte Fake-Bewertungen von Produkten zu tun. Die meisten Portale verwendeten bislang lediglich Wortfilter oder verließen sich auf nachträgliche Meldungen von auffälligen Bewertungen, kritisieren die Wettbewerbshüter.
Werbung mit Bewertungen auf Social-Media-Plattformen wie Facebook ist nur erlaubt, wenn Kunden die Bewertungen frei und unabhängig abgegeben haben. Wie das Oberlandesgericht in Frankfurt am Mittwoch mitteilte, hatte eine Händlerin Werbung für ihre Luxus-Whirlpools mit Facebook-Bewertungen gemacht, die teilweise als Gegenleistung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel
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