Sammelklage

Verfahren gegen Meta soll im Februar fortgesetzt werden

Meta
Bildquelle: Sergei Elagin / Shutterstock.com

Das Verfahren des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die Facebook-Muttergesellschaft Meta in Irland soll am 27. Februar in Hamburg fortgesetzt werden.

Das teilte das Hanseatische Oberlandesgericht auf Anfrage mit. Mit einem Urteil an dem Tag rechnet das Gericht nicht. 

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Hintergrund der Musterfeststellungsklage – umgangssprachlich Sammelklage – ist eine Datenpanne zwischen Mai 2018 und September 2019 bei Facebook. Die Daten von mehr als 530 Millionen Nutzern verbreiteten Kriminelle anschließend im April 2021 im Darknet. Der «Verbraucherzentrale Bundesverband» (vzbv) wirft Meta unter anderem Verstöße gegen das Datenschutzrecht vor. 

Am ersten Verhandlungstag am 10. Oktober 2025 blieb unklar, ob das Oberlandesgericht überhaupt für die Klage zuständig ist. Der Vorsitzende Richter zweifelte daran. Er beendete die Verhandlung vorzeitig – was aber damit zusammenhing, dass Anwälte der Verbraucherzentrale neue Anträge einbrachten, die von der Klageschrift abwichen. 

Meta bezeichnete die Klage nach dem ersten Verhandlungstag als unzulässig. Das Gericht solle sie nicht weiterverfolgen. 

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Bis Anfang Oktober 2025 hatten sich laut Verbraucherzentrale mehr als 14.000 Verbraucher der Klage angeschlossen. Musterfeststellungsklagen sind im November 2018 vom Gesetzgeber eingeführt worden. Sie ermöglichen Verbraucherverbänden, für Verbraucher zu klagen.

dpa

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