Vier Millionen Minijobber würden durch Sozialversicherungspflicht spürbar weniger netto verdienen und könnten unter Umständen ihren Job ganz verlieren. Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle empfiehlt einen Übergangszeitraum.
Die Debatte um eine Abschaffung der Minijobs bekommt neue Nahrung: Laut einer Analyse des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) würden bei einer Überführung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung rund vier Millionen der betroffenen Arbeitnehmer spürbare Einkommensverluste hinnehmen müssen. Die zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge summierten sich auf 4,5 Milliarden Euro jährlich, allein im Jahr 2026. Auf dem CDU-Parteitag Ende Februar soll ein Vorschlag der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft diskutiert werden, Minijobs weitgehend abzuschaffen
Sieben Millionen Beschäftigte betroffen
Insgesamt arbeiten in Deutschland derzeit etwa sieben Millionen Menschen in Minijobs. Im Schnitt haben diese 2024 rund 72 Prozent des maximal möglichen Minijoblohns erhalten. Eine Zwangsüberführung in reguläre Beschäftigungsverhältnisse brächte laut den Finanzwissenschaftlern nicht nur Lohnverluste mit sich, sondern würde auch zahlreiche Arbeitsplätze gefährden, etwa in Branchen, in denen Minijobs strukturell tief verankert sind.
Unklare Gesamtbilanz
Die Forscher räumen allerdings ein, dass die Abschaffung der Einkommensgrenzen auch Anreize schaffen könnte, mehr zu arbeiten. Wer bisher seine Stunden bewusst begrenzt hat, um unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze zu bleiben, hätte künftig keinen Grund mehr dazu. Die IWH-Experten formulieren es entsprechend vorsichtig: „Der Gesamteffekt auf die Beschäftigung ist somit unklar.”

Übergangszeit gefordert
Angesichts der schwer abschätzbaren Folgen plädieren die Wirtschaftsforscher dafür, den Betroffenen Zeit zur Anpassung zu lassen. Die Politik solle einen Übergangszeitraum einrichten, in dem sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber schrittweise auf die neuen Rahmenbedingungen einstellen können.
Zum Vergleich: Die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 Euro monatlich beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr. Bis zu diesem Betrag bleibt das Gehalt für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei; der Arbeitgeber zahlt stattdessen pauschale Abgaben.
(lb/Pressetext)