Digitale Befugnisse sollen den Strafverfolgungsbehörden helfen, bei Terrorismus und schwerer Kriminalität schneller Verbindungen zu erkennen.
Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei sollen zusätzliche Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse erhalten sowie künftig Fotos mit im Internet verfügbaren Aufnahmen vergleichen dürfen. Ein entsprechendes Reformpaket hat das Kabinett beschlossen. Die Möglichkeiten der Gegner des Rechtsstaats hätten sich durch neue Methoden im digitalen Raum erweitert, die Polizei müsse hier Schritt halten, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).
Automatisierte Datenanalyse
Die neuen Befugnisse sollen helfen, Menschen zu identifizieren. Der Abgleich soll es auch leichter machen, gesuchte Personen zu lokalisieren sowie Zusammenhänge zwischen Tat und Täter zu erkennen. Besondere Vorschriften sollen für Fälle gelten, in denen das BKA den Abgleich durch eine Stelle in einem Staat außerhalb der Europäischen Union durchführen lässt. Eine Voraussetzung ist hier etwa, dass dieser Abgleich in einem EU-Mitgliedstaat technisch entweder unmöglich ist oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre.
KI-Werkzeuge und andere digitale Lösungen zur Aufklärung von Straftaten nicht zu nutzen, wäre fahrlässig, sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Gleichzeitig brauche es für ihren Einsatz sichere gesetzliche Leitplanken. Sie betont: «Selbstverständlich gilt auch weiterhin: Entscheidungen im Strafverfahren werden immer von Menschen getroffen, nicht von KI-Agenten.»
Auch eine Frage digitaler Souveränität
IT-Fachleute treibt angesichts von Spannungen im transatlantischen Verhältnis zunehmend die Sorge um, dass politischer Druck eines Tages auch mit gesperrten Zugängen zu den eigenen Daten, Datenabfluss oder einer Fernabschaltung von US-Software ausgeübt werden könnte. Hersteller wie Palantir, für dessen Analysetool «Gotham» sich Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg entschieden haben, betonen zwar stets, die vollständige Datenhoheit liege bei der jeweiligen Polizeibehörde. Doch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erweckte zuletzt eher nicht den Eindruck, als wolle er die US-Software zur Verknüpfung von Daten langfristig für die Bundessicherheitsbehörden nutzen.
Kritik an dem Gesetzesvorhaben, das vom Kabinett nun auf den Weg gebracht wurde, kam im Vorfeld unter anderem von der Bundesrechtsanwaltskammer. In einer Stellungnahme zu einem ersten Entwurf äußerte sie «erhebliche Bedenken, ob die vorgeschlagenen Regelungen der besonderen Eingriffstiefe und der Streubreite der Maßnahme angemessen Rechnung tragen».
Gesichtserkennungssoftware für die Fahndung
Dobrindt erinnerte an den Fall der RAF-Terroristin Daniela Klette. Die Polizei – federführend das LKA Niedersachsen – hatte jahrzehntelang nach ihr gesucht, schließlich wurde Klette im Februar 2024 in ihrer Wohnung in Berlin-Kreuzberg gefasst. Ein kanadischer Journalist hatte bei einer Recherche schon im Herbst 2023 mit einem älteren Foto von Klette und einem kommerziellen Gesichtserkennungsprogramm Fotos einer Frau in Berlin gefunden, die Klette stark ähnelte. Das löste später eine Debatte darüber aus, weshalb der Polizei solche Werkzeuge nicht zur Verfügung stehen. Gleichzeitig betonte der Minister, es gehe nicht um das Sammeln zusätzlicher Daten, sondern lediglich darum bereits vorhandene Datenquellen schneller zu analysieren.
Regelungen für das Bamf
Auch für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ist in dem Gesetzentwurf die Erlaubnis vorgesehen, Fotos mit Bildern, die im Internet öffentlich verfügbar sind, abzugleichen. Das soll allerdings nur für biometrische Daten von Ausländern gelten, die keinen gültigen Pass vorweisen können.
dpa