Im Streit um die marktbeherrschende Stellung von Google bei Android-Smartphones hat die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Juliane Kokott, empfohlen, die milliardenschwere Strafe gegen den US-Konzern zu bestätigen.
Der Einspruch Googles sei unbegründet, heißt es in ihren Schlussanträgen. Zwar ist ihre Einschätzung nicht bindend, doch folgen ihr die Richterinnen und Richter häufig.
Vorwurf: Missbrauch der Android-Marktstellung
Die EU-Kommission hatte Google bereits 2018 mit einer Strafe von 4,3 Milliarden Euro belegt – wegen unzulässiger Beschränkungen für Hersteller und Mobilfunkanbieter. Nur wer die Google-Suche und den Chrome-Browser vorinstallierte, erhielt Zugang zum Google Play Store. So habe Google seine Dominanz im Werbegeschäft ausgebaut – und den Wettbewerb behindert.
Ein EU-Gericht reduzierte die Strafe später leicht auf 4,1 Milliarden Euro. Diese Summe soll laut Generalanwältin bestehen bleiben.
dpa