Coworking für kleine Firmen – Zuschuss für Miete

Coworking

In Thüringen können Unternehmensgründer ohne eigenes Büro beim Start in die Selbstständigkeit einen Zuschuss vom Land für das Einmieten in einen sogenannten Coworking Space bekommen. Das Land zahlt ihnen gemäß einer im Juni veröffentlichten Gründungsrichtlinie einen Zuschuss von bis zu 575 Euro bei einer Einmietdauer von maximal drei Monaten, heißt es in der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Thadäus König.

In Thüringen gibt es laut Ministerium derzeit mindestens neun Coworking-Standorte – also Großraum-Büros oder Bürokomplexe, in denen einzelne Schreibtische oder Einzelbüros zur Arbeit gemietet werden können.

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Gerade für Starter in die Selbstständigkeit geht es dabei nicht um Kostenersparnis. Wegen der räumlichen Nähe zu anderen Unternehmern oder Freiberuflern hoffen sie auch, bei der Arbeit voneinander profitieren zu können. Beliebt ist Coworking vor allem bei kleinen Firmen oder Freiberuflern in der Kreativbranche.

Das Wirtschaftsministerium versteht die Förderung nicht nur als Unterstützung der Gründer selbst, sondern auch als indirekte Hilfe für die Unternehmen, die solche Angebote vorhalten. «Obwohl Zielgruppen dieser Förderung Gründende sind, ist eine indirekte Unterstützung der Coworking Spaces mitgedacht», heißt es in der Antwort des Ministeriums. Deren Bekanntheit solle gesteigert werden. Dies geschehe auch dadurch, dass das Ministerium möglicherweise Förderberechtigten eine Liste bereitstelle, in der alle dem Haus bekannten Coworking-Standorte im Freistaat verzeichnet seien.

Laut Ministerium befinden sich Coworking-Plätze nicht nur in den größeren Städten des Landes entlang der Autobahn 4, sondern auch nördlich und südlich davon. Angeboten werden sie in Erfurt, Jena, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen und Rudolstadt.

dpa

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