Neues Gesetz

Bundestag macht Online-Verfahren an Gerichten möglich

Bundestags Adler
Bildquelle: shirmanov aleksey / Shutterstock.com

Immer mehr Dienstleistungen der deutschen Verwaltung sind auch im Internet verfügbar. Auch Gerichte machen mit, obwohl die Modernisierung in manchen Fällen stockt.

Deutschlands Justiz soll digitaler werden. Der Bundestag hat in der Nacht zum Freitag den Weg dafür freigemacht, Online-Verfahren an einzelnen Zivilgerichten zu erproben. Ein von den Abgeordneten verabschiedetes Gesetz eröffnet die Möglichkeit, zivilrechtliche Klagen über ein digitales Eingabesystem einzureichen – allerdings nur in jenen Bundesländern, die sich freiwillig an einem entsprechenden Pilotprojekt beteiligen. 

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Bei der Einführung der elektronischen Justiz-Akte wird den Gerichten hingegen eine längere Übergangsfrist eingeräumt. Ein ebenfalls zu nächtlicher Stunde verabschiedetes Gesetz eröffnet die Möglichkeit, bestimmte Akten bis Ende 2026 in Ausnahmefällen auch in Papierform anzulegen. Eigentlich sollte die E-Akte schon zum 1. Januar 2026 verbindlich sein. Es bestehe aber «das Risiko des Auftretens etwaiger Digitalisierungslücken», heißt es in der Gesetzesbegründung.

dpa

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