In einer Stellungnahme zu Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes fordern die Länder ein generelles Verbot von Blitzer-Apps. Die derzeitige Regelung sei in der Praxis nicht durchsetzbar.
Die Bundesländer wollen Radarwarn-Apps künftig komplett verbieten, wie die Rheinische Post berichtet. Dies gehe aus einem Papier hervor, in dem der Bundesrat zu geplanten Änderungen am Straßenverkehrsgesetz Stellung nimmt. Der Grund: Das bestehende Verbot lasse sich kaum durchsetzen.
Bisherige Regelung schwer kontrollierbar
Nach aktueller Rechtslage dürfen Autofahrer solche Apps zwar auf ihrem Smartphone installieren, sie während der Fahrt zu verwenden ist jedoch untersagt. Dies gilt auch für mitfahrende Personen. Wer erwischt wird, zahlt 75 Euro und erhält einen Punkt in Flensburg. Laut ADAC ist “jede automatisierte Warnung vor Geschwindigkeitsmessanlagen verboten”.
Die Länder bemängeln jedoch, dass Verstöße nur feststellbar seien, wenn Polizisten bei Kontrollen zufällig auf eine aktive App stoßen. Fahrer könnten die Anwendung meist rechtzeitig schließen, bevor Beamte einen Blick auf das Display werfen. Zudem ärgert die Länder die Werbung in den App-Stores, wo manche Anbieter damit prahlen, Nutzern bereits häufig den Führerscheinentzug erspart zu haben.
Blick ins Ausland zeigt deutlich härtere Strafen
In der Stellungnahme verweisen die Bundesländer auf andere europäische Staaten, die strengere Regeln kennen. Frankreich etwa untersagt nicht nur die Nutzung, sondern bereits das Mitführen entsprechender Software. Wer dort gegen das Verbot verstößt, muss mit 1.500 Euro Strafe rechnen. In Belgien drohen bei wiederholten Verstößen Haftstrafen. Die Länder argumentieren, solche Apps hätten ausschließlich den Zweck, sich der Strafverfolgung zu entziehen.
Regierung sieht Länder in der Pflicht
Das von Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) geführte Ministerium sieht das anders. Eine Sprecherin erklärte, die Bundesregierung wolle zwar die Verkehrssicherheit erhöhen und halte wirksame Sanktionen für wichtig. Allerdings seien die Länder für Verkehrskontrollen zuständig, deren Häufigkeit für die Durchsetzung entscheidend sei. Ein generelles Verbot lehne die Bundesregierung daher ab.
Wie die Bundesländer auf diese Position reagieren werden, ist noch unklar. Die Debatte steht erst am Anfang.