Krankenkassen: Datenschutzbehörde weist zu digitaler Patientenakte an

Der Bundesdatenschutzbeauftragte und die Krankenkassen streiten sich seit Monaten öffentlich um zusätzliche Datenschutzfunktionen in der elektronischen Patientenakte. Bevor der Digitalservice massenhaft genutzt wird, flattert den Kassen nun eine Anweisung ins Haus.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat vier große gesetzliche Krankenkassen angewiesen, die neue elektronische Patientenakte (ePA) um zusätzliche Datenschutzfunktionen zu erweitern. Ohne diese Erweiterungen verstoße die digitale Patientenakte gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sagte Kelber am Donnerstag. Weitere Anweisungen an andere Kassen sollen folgen. Kelber ist für insgesamt 63 gesetzliche Krankenkassen mit rund 45 Millionen Versicherten zuständig.

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Im Zentrum der Anweisungen stehen zwei Themen. Zum einen verlangt Kelber, dass die Versicherten selbst bestimmen können, wer was zu sehen bekommt. «Dem Versicherten muss das Recht eingeräumt werden, welches Dokument er welchem Dritten (Arzt, Therapeut etc.) zur Kenntnis geben möchte», heißt es in dem Schreiben an die Krankenkassen, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Ein «Alles-oder-Nichts-Prinzip» entspreche nicht dem Stand der Technik und verstoße gegen die DSGVO.

Zum anderen stört sich Kelber daran, dass die ePA von den Versicherten nur mit einem geeigneten Smartphone eingesehen und verwaltet werden kann. «90 Prozent der Versicherten mit mobilen Endgeräten werden ab 2022 Einblick nehmen und den Zugriff auf die Inhalte steuern können.» Den anderen zehn Prozent solle das verwehrt bleiben. «Dabei kann man das natürlich organisatorisch auch für diese zehn Prozent umsetzen.» Es gebe zwar die Möglichkeit, Dritten eine Vollmacht zur Einsichtnahme und Bearbeitung auszustellen und damit «die eingeschränkte Datensouveränität zu lindern, vollständig wiederherstellen vermag sie die eingeschränkte Souveränität jedoch nicht.»

Die Vollmacht-Lösung geht nach Einschätzung Kelbers auch nicht auf Bedenken gegen eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten auf privaten Endgeräten ein. Hier sei vorstellbar, dass die Krankenkassen in ihren Filialen beispielsweise einen Tablet Computer in einem geschützten Netz vorhalten, auf dem sich die Versicherten einloggen und ihre persönliche Patientenakte verwalten können.

Der Streit um die Freigabe in der ePA dürfte in einem Rechtsstreit münden. Experten gehen davon aus, dass quasi alle Krankenkassen gegen Weisungen des Bundesbeauftragten klagen werden. So hatte sich der Barmer-Vorstandsvorsitzende Christoph Straub für ein rechtliches Vorgehen gegen eine Anweisung ausgesprochen. Gegen die Anweisung von Kelber kann beim Sozialgericht Köln Klage erhoben werden.

dpa

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