Verfassungsgericht stärkt Adblocking

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde der Axel Springer SE nicht zur Entscheidung angenommen und damit das Verfahren gegen das Softwareunternehmen eyeo GmbH, das den weltweit genutzten Werbeblocker Adblock Plus vertreibt, vollumfänglich abgewiesen. Dies teilte das Gericht heute auf Anfrage der eyeo GmbH mit.

Bereits im April 2018 war Axel Springer mit seiner Klage vor dem Bundesgerichtshof gescheitert, dennoch hatte das Unternehmen anschließend Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt, um es aufheben zu lassen. Axel Springer versuchte zu argumentieren, dass die Anzeige von Werbung unter den Schutz der Pressefreiheit fiele. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, diese Beschwerde nicht einmal anzuhören, ist klar, dass aufgezwungene Werbeanzeigen nicht unter die Pressefreiheit fallen. Der Rechtsstreit diesbezüglich ist damit endgültig beendet.

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Till Faida, CEO der eyeo GmbH, stellt fest: “Das ist ein großer Tag für alle Internetnutzer*innen und auch für eyeo. Pressefreiheit ist ein hohes Gut, es darf nicht für rein wirtschaftliche Interessen missbraucht werden. Wir werden uns weiterhin für Nutzerrechte und Wahlfreiheit im Netz einsetzen und sind froh, das Bundesverfassungsgericht an unserer Seite zu wissen.”

Axel Springer versucht seit Jahren die Nutzung von Adblockern mit Klagen einschränken oder verbieten zu lassen, konnte bisher aber keine Gewinne verbuchen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Serie der Niederlagen für das Verlagshaus nun fortgesetzt und damit den digitalen Verbraucherschutz gestärkt. Und das ist gut so.

www.eyeo.com

 

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