Statement

EU-Urheberrecht: Entscheidung im Rechtsausschuss

Am 26.02.2019 haben die Fachpolitiker im federführenden Rechtsausschuss des EU-Parlaments dem vor zwei Wochen im Trilog erzielten Richtlinientext zur Modernisierung des EU-Urheberrechts zugestimmt. Damit ist jetzt der Weg frei für die finale Abstimmung im Plenum Ende März.

Ein Statement von Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA:

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“Wir begrüßen das positive Votum im Rechtsausschuss. Gleichzeitig appellieren wir an alle Europaabgeordneten, der Entscheidung der Fachpolitiker zu folgen. Der Text der Richtlinie ist ein ausgewogener Kompromiss, der Kreativen und Usern deutliche Vorteile bringt. In der Debatte um die Urheberrechtsreform kursieren viele irreführende Aussagen, die aktuell noch für Verunsicherung sorgen. Daher ist es uns wichtig, zu betonen, dass die Reform in erster Linie dringend benötigte Regeln für die Nutzung kreativer Inhalte auf den großen kommerziellen Online-Plattformen schafft.

Artikel 13 verpflichtet die Plattformbetreiber zur Lizenzierung von geschützten Inhalten, um sicherzustellen, dass Kreative an der Verwertung ihrer Werke beteiligt werden. Hierbei geht es nicht um verpflichtende ‘Uploadfilter’, sondern um Lizenzverträge. Das geht bislang in der Debatte völlig unter. In der Abstimmung im Europäischen Parlament Ende März steht die Zukunftsfähigkeit der Kultur- und Medienwirtschaft auf dem Spiel. Daher werden wir uns mit aller Vehemenz weiter für die Rechte unserer Mitglieder stark machen.”

Weitere Informationen unter www.gema.de/aktuelles/eu-urheberrecht/
 

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