
BGH zur Cyberbunker-Bande: Keine anderen Standards für Webhoster
Als die Polizei vor rund vier Jahren das erste deutsche Darknetzentrum in einer früheren Nato-Bunkeranlage in Rheinland-Pfalz aushob, war das Aufsehen groß. Nun ist das Urteil in einem der bundesweit größten Prozesse um Cybercrime weitgehend rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revisionen am Dienstag größtenteils, verschärfte die Schuldsprüche in einer Nuance und verwies die Sache nur mit Blick auf die Einziehung sichergestellter Technik noch einmal ans Landgericht Trier. Vor allem stellte der dritte Strafsenat klar, dass für Straftaten im Internet keine anderen Maßstäbe gelten als in der analogen Welt.