
Finanzverwaltung: KI darf für Texte und Bilder genutzt werden
Die Finanzverwaltung in NRW darf Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT zum Schreiben von internen Vermerken oder zur Erstellung von Bildern nutzen. Das hat das Finanzministerium in einem Erlass geregelt, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.