
Angriff auf den Bundestag zeigt: IT-Sicherheitsgesetz hat gravierende Architekturfehler
„Der jüngste Angriff auf den Bundestag zeigt, dass das IT-Sicherheitsgesetz gravierende Architekturfehler hat“, so Arne Schönbohm, Präsident des Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. Sicherheitskritische Infrastrukturen der öffentlichen Hand sind nicht Bestandteil des Gesetzes. Das erklärte Ziel einer Verbesserung der IT-Sicherheit in Deutschland kann damit nicht erreicht werden.