YouTube muss E-Mail-Adresse bei Verstoß angeben
Googles bekannte Video-Tochter YouTube muss bei nachgewiesenen Urheberrechtsverstößen die E-Mail-Adressen der verantwortlichen Nutzer angeben, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, entschieden hat. Telefonnummer und IP-Adresse sind dagegen nicht vom Auskunftsanspruch umfasst, urteilten die Richter.

Die Botschaft ist eindeutig: Von Hardware- und hardwarenahen Trojanern geht weltweit eine große Bedrohung für bestehende IT-Systeme aus. Allerdings wird diese Gefahr von vielen IT-Verantwortlichen und Entscheidern in Unternehmen entweder nicht wahrgenommen oder zumindest unterschätzt. 
Die neuen Komponenten des Pacifier Advanced Persistent Threats (APT), dem überwiegend Cyberspionagekampagnen gegen Regierungsinstitutionen zugeschrieben wird, zeigen hinsichtlich Aufbau und Funktionalitäten Ähnlichkeiten mit denen, die die Turla-Gruppe charakterisieren. 
Aufgrund der starken Zunahme von Cyber-Crime-Attacken wird das Thema IT-Sicherheit für Unternehmen aller Branchen immer wichtiger. Hochqualifizierte Spezialisten werden dringend gesucht. Um die knappen Experten für sich zu gewinnen, müssen Arbeitgeber einiges bieten.
Die Anbieter von Enterprise-Content-Management-Systemen blicken mit viel Optimismus auf das laufende Jahr. Acht von zehn Unternehmen (80 Prozent) erwarten für die zweite Jahreshälfte steigende Umsätze.
Produktbeschreibungen, Bilder, Preise, Übersetzungen – was so alles an Informationen durch das Internet und andere Medien schwirrt, ist schlichtweg nicht zu fassen. Bevor diese Inhalte jedoch ihren Weg zum entsprechendem Kanal und Kunden finden, müssen sie – ganz im Sinne von Information Supply Chain Management (ISCM) – einige Stationen durchlaufen.