
Keine Zustimmung nötig bei Nutzung von Kundenroutern für Hotspots
Der auch in Hessen tätige Kabelnetzbetreiber Unitymedia muss seine Kunden nicht um Zustimmung bitten, wenn er deren Router zum Aufbau von teilöffentlichen WLAN-Hotspots nutzt. Ein Widerspruchsrecht reiche aus, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe.