
Das GeschGehG macht strikte Vorgaben für die wertvollsten Daten
Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt hat der Bundestag das Geschäftsgeheimnisgesetz beschlossen. Damit Betriebsinterna künftig noch als „geheim“ geschützt gelten, müssen deutlich strengere und umfangreichere Voraussetzungen erfüllt werden.