
Das Diensthandy darf bei den meisten auch privat genutzt werden
Ob Telefonate, Nachrichten oder Mails: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die ein Diensthandy zur Verfügung haben, dürfen dies auch für private Zwecke nutzen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter 1.004 Menschen in Deutschland ab 16 Jahren, darunter 780 Nutzerinnen und Nutzer eines Smartphones. Demnach ist bei 88 Prozent derjenigen, die ein Diensthandy haben, die private Nutzung gestattet.