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NIS2
Studie von G DATA
Der Handlungsdruck ist groß: Eigentlich sollte die NIS-2-Richtlinie längst in nationales Recht umgewandelt sein. In Deutschland und auch anderen EU-Ländern verzögert sich das Gesetzgebungsverfahren allerdings deutlich.
Checkliste:
Sie sind von NIS2 betroffen, aber kämpfen noch mit der Umsetzung? Diese Checkliste hilft dabei, Ihre IT-Infrastruktur optimal vorzubereiten und keinen Punkt zu vergessen.
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Folgen für die Cybersicherheit
Es kam nun so, wie es abzusehen war: Am 28. November 2024 hat die EU-Kommission mitgeteilt, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und weitere 22 Mitgliedstaaten eingeleitet zu haben.
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EU-Cybersicherheit
Die „Netz- und Informationssicherheitsrichtlinie 2“, kurz NIS2, ist eine Richtlinie der Europäischen Union, um die Cybersicherheit kritischer Sektoren insgesamt zu verbessern. Sie aktualisiert die NIS-Richtlinie von 2016, die angesichts so komplexer wie zahlreicher Cyberbedrohungen deutlich nachgebessert werden musste.
Statement
Wie heise online berichtet, hat die EU wegen der bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet.
Strategisch starten
Der Stichtag für die Umwandlung von NIS-2 in nationales Recht wurde zwar verpasst, aber die Umsetzung wird kommen. Wie Unternehmen sich jetzt vorbereiten können.
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22 weitere Staaten säumig
Die EU-Kommission erhöht den Druck auf die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie zur Cybersicherheit. Wie die Kommission mitteilte, wurden Vertragsverletzungsverfahren gegen 23 EU-Länder eingeleitet – darunter auch Deutschland.
Zwischen Regierungschaos und Millionenbußgeldern
Seit der Veröffentlichung der NIS2-Richtlinie im EU-Amtsblatt zu Ende Dezember 2022 wurde schon viel darüber geschrieben und spekuliert, wann der allgemeine europäische Rechtsakt zur Cybersicherheit in Deutschland umgesetzt wird und welche Pflichten damit für die betroffenen Unternehmen gelten.
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