Gesetzesänderung bei Telefon-Werbung: Mehr Schutz für Verbraucher

Telefonbetrüger kennen ihre Tricks: Mit den richtigen Fragen lockten sie ihre Gesprächspartner bislang in unkündbare Knebelverträge und gaukelten gute Deals vor. Doch damit soll nun Schluss sein.

Um die Folgen von Spam-Anrufen von Unbekannt oder mit falsch aufgesetzten Nummern einzuschränken, hat die Bundesregierung nun ein neues Verbraucherschutzgesetz erlassen. Ab dem 28. Mai 2022 soll das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ unerwünschte Werbe-Telefonate leichter aufdecken und ungewollte Vertragsabschlüsse nahezu unmöglich machen. Eine notwendige Reaktion auf zahlreicher werdende Beschwerden der Bevölkerung: 2021 meldete die Bundesnetzagentur einen Anstieg der Registrierung von nicht erwünschten werblichen Anrufen um 26 Prozent.

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Schamlos: Das sind die häufigsten Betrüge

Laut Bundesnetzagentur geht es bei den meisten Telefon-Fallen um Energieversorgungsprodukte. Darauf folgen Versicherungs- und Finanzprodukte, doch auch Zeitschriftenabonnements und Gewinnspiele stünden weit oben auf den Listen der Spam-Anrufe. Wer keine App zur Anruf-Erkennung und Anruf-Blockierung installiert hat, lief also bis dato vielseitig Gefahr, ungewünschte Verträge per Telefon abzuschließen und nur noch schwer wieder aus ihnen herauszukommen. Ohne die Einwilligung des Angerufenen sind derartige werbliche Calls jedoch rechtswidrig und werden von der Bundesnetzagentur geahndet. 

Kostenfalle cleverdealer
Kostenfallen, Gewinnspiele, Werbung: Aus diesen Gründen rufen Spammer am häufigsten an. ( Quelle: Clever Dialer )

Das gilt ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes

Das neue Gesetz verpflichtet Firmen dazu, die Einwilligung in Telefon-Werbung zu dokumentieren und aufzubewahren. Nun reicht ein telefonisches „Ja“ für einen Vertragsabschluss nicht mehr aus. Zumindest nicht für Strom- und Gaslieferanten. Denn ein solcher telefonisch abgeschlossener Liefervertrag gilt künftig als ungültig. Um aufgedrängte, undurchsichtige Verträge zu vermeiden, bedarf es für deren Abschluss ab dem 28. Mai einer Textform. Diese kann per E-Mail, SMS, Brief oder Fax übermittelt und festgehalten werden. Selbiges gilt allerdings auch für Kündigungen, die zuvor mancherorts noch telefonisch durchgeführt werden konnten. Neben einem schriftlichen Vertragsabschluss sieht das neue Gesetz außerdem vor, gegen versteckte Klauseln in den AGBs vorzugehen. Diese hatten es Verbraucherkunden oftmals unmöglich gemacht, günstigere Angebote zu nutzen oder ganz zu wechseln. Doch mit dem neuen Gesetz sind Vertragslaufzeiten nur noch bis zu maximal zwei Jahre gültig.

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Diese Folgen erwarten Spam-Anrufer ab sofort

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge sieht vor, dass eine Einwilligung zum Vertragsabschluss seitens des Anrufenden dokumentiert werden muss, im Falle von Gas und Strom schriftlich. Zudem besteht die Pflicht einer Aufbewahrung dieser Dokumentation für fünf Jahre. Andernfalls drohen den anrufenden Unternehmen hohe Bußgelder zusätzlich zu denen, die anfallen, sollten sie ihren Werbe-Anruf mit einer unterdrückten oder falschen Telefonnummer und ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen getätigt haben. Wer also künftig von einer fremden Person telefonisch zu einem Strom- oder Versicherungsabschluss gedrängt wird, kann sicher sein, dass es sich bei dem Anruf um Spam handelt. Eine generelle Vorsicht ist jedoch weiterhin geboten, da Telefonbetrüger sicherlich neue Maschen finden werden, um Betroffene in die Falle zu locken.

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