Kommentar

Eine Einordnung zur Whistleblower-Richtlinie

Die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern kommt zum 17.12.2021 – und bemerkenswert wenige Unternehmen sind darauf vorbereitet. Natürlich ist das wieder eine Regelung, die umgesetzt werden muss. Wir meinen: Diese Richtlinie bietet vor allem Chancen!

Die EU-Richtlinie aus 2019 muss bis 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt sein. Mit dieser Richtlinie werden Hinweisgeber, die Missstände oder Fehlverhalten in Unternehmen melden, besser geschützt. Unternehmen schaffen hierfür ein Meldesystem mit einem unabhängigen Ansprechpartner, das einen richtlinienkonformen Umgang mit Meldungen über illegales oder unethisches Verhalten ermöglicht. Neutralität und Anonymität stellen eine fundierte Bewertung der Sachverhalte sicher. 

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Die Verpflichtung besteht anfänglich für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden, bevor im Jahr 2023 die Grenze auf 50 Mitarbeitende abgesenkt wird. Dieses Thema ist also gerade ein Thema für die Compliance im Mittelstand.

Unzählige Regelverstöße zu Lasten des Mittelstandes

Wir kennen aus der Beratungspraxis unzählige Fälle von Regelverstößen zu Lasten der mittelständischen Unternehmen. Diese passieren auf allen Ebenen des Unternehmens. Und die Geschäftsführung hätte sich in sehr vielen Fällen Hinweise von Personen gewünscht, die darüber zwar informiert waren, sich aber nicht getraut haben, aktiv zu werden. 

Eine Studie der Fachhochschule Graubünden und der EQS Group aus 2021 bestätigt unsere Erfahrungen: In 2020 waren rund 37% aller deutschen Unternehmen von illegalem oder unethischem Verhalten betroffen. Bei einem Viertel dieser Fälle lag der Schaden für das Unternehmen über 100 tausend Euro. 

Dies führt dazu, dass – laut genannter Studie – bereits 44% der Unternehmen mit 20 bis 249 Mitarbeitenden eine Meldestelle als Instrument der Prävention und der Aufdeckung von Missständen eingerichtet und dieses Instrument fest in ihr Compliance-Konzept eingebunden haben. Die Erfahrungen aller Unternehmen, die bereits über Meldestellen verfügen, sind rundum positiv. Sie reichen von einer höheren Qualität in den Compliance-Prozessen über ein integreres Verhalten bis hin zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit. Auch hier untermauert die Studie der FH Graubünden unsere Erfahrungen in mittelständischen Unternehmen.

Etablierung von Compliance-Systemen im Unternehmen

THE MAK’ED TEAM befasst sich seit langem mit der Etablierung von Compliance und der Weiterentwicklung von Compliance-Systemen in mittelständischen Unternehmen. Karin Scherer und Martin Auer sehen bei der Umsetzung der Richtlinie unter anderem diese Erfolgsfaktoren: 

  • Die strengen Anforderungen der Richtlinie an die Anonymität der Hinweisgeber und an die Kommunikation brauchen einen klaren Prozess. Dieser wird mit einem webbasierten System sicher abgebildet und bindet die unabhängige Meldestelle mit ein.
  • Die Einführung wird kommunikativ im Unternehmen begleitet. Die Mitarbeitenden sollen wissen, dass sich das Unternehmen an geltendes Recht hält und dass ihnen nun diese Möglichkeit eröffnet wird. Informationsangebote stärken die positive Wirkung auf das Unternehmen. Erfahrungen zeigen, dass auch bei anonymen Hinweissystemen keine höhere Anzahl von nicht wahrheitsgemäßen Meldungen auftreten. 
  • Die Werte in Ihrem mittelständischen Unternehmen werden mit diesem Schritt in den Vordergrund gestellt. Sie wollen in Ihrem Unternehmen Missstände aufdecken und finanzielle Verluste und Reputationsschäden vermeiden. Ein Umfeld, in dem Ihre Mitarbeitenden gerne arbeiten. Deshalb ist es mit der technischen Einführung alleine nicht getan. Die Organisation muss auf diesen wichtigen Baustein ausgerichtet sein und die Mitarbeitenden eingebunden werden. Manchmal ist das eine kleine Aufgabe – in jedem Fall erfolgt immer eine Einbindung in vorhandene Compliance-Strukturen.

www.the-maked-team.com

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