Cloud-Lösungen und die DSGVO

Mit EU-Servern und der Privat-Cloud auf der sicheren Seite

EU Cloud

Corona war der Treiber für eine schnelle und kostengünstige Digitalisierung. Zoom, MS Teams und andere Cloud-Angebote sind seit dem Ausbruch der Pandemie zum festen Teil der Arbeitskultur avanciert.

Nur so ließen und lassen sich Millionen Angestellte zuhause miteinander vernetzen und komfortabel Daten austauschen. Doch die Sache hat einen Haken: Denn vollständig DSGVO-konform ist keines der populären Systeme. Sie sind zumeist in den USA beheimatet oder gehören zu europäischen Tochtergesellschaften von US-Konzernen – und unterliegen damit den US-Gesetzen, insbesondere dem CLOUD-Act. Mit dem CLOUD-Act können US-Behörden die Herausgabe beliebiger Daten verlangen, selbst wenn diese in der EU gespeichert sind und die Herausgabe gegen die Rechtsordnung im Land der Speicherung verstößt.

Anzeige

Auf gut Deutsch: Wenn das FBI oder eine andere US-Behörde sich meldet, müssen US-Unternehmen und ihre Tochtergesellschaften  auch die Daten von EU-Kunden und EU-Servern herausrücken. Die Anbieter wehren sich zwar nach Möglichkeit, aber keiner der IT-Giganten gibt eine Garantie dafür ab, dass die Daten in Europa bleiben und nicht weitergegeben werden. Schließlich verstießen die Dienstleister sonst gegen US-Recht und das könnten Microsoft, Amazon und Google sich noch weniger leisten, als DSGVO-Verstöße. Hinzu kommt, dass wir hier nicht nur über personenbezogene Daten reden – um die sich die DSGVO ausschließlich dreht. Vielmehr erstrecken sich die US-Gesetze auch auf Firmendaten. Auch Betriebsgeheimnisse sind also in Gefahr, da sie angezapft werden können – die Snowden-Enthüllungen zeigen, dass auch das bereits der Fall war.

Pragmatismus und Zeitdruck siegten über Datenschutzbedenken

Die Kunden wiederum, deutsche und europäische Unternehmen, haben vor zweieinhalb Jahren einfach nur pragmatisch gehandelt, als sie ihre Infrastruktur und Kommunikation rasch auf Teams und andere Clouds umstellten. Datenschutzbedenken haben sie dabei ausgeblendet. Gerade zu Beginn der Corona-Pandemie musste es schnell gehen; oft über Nacht. Rechtlich hätte dieser Zeitdruck zwar auch nicht geholfen, aber inzwischen kann sich niemand mehr mit einer Notsituation oder Unwissen herausreden. Denn selbst vermeintlich sichere Rechtskonstruktionen für Datenübermittlungen in die USA, wie etwa das EU-US-Privacy-Shield, wurde durch ein Urteil vor zwei Jahren für unwirksam erklärt wurde – ist das Nutzen von US-Dienstleistern auch auf dieser Basis ist das Nutzen von US-Dienstleistern nicht mehr mit der DSGVO vereinbar. Die Datenschutzbehörden haben inzwischen den “Pandemie-Modus” verlassen und fahnden verstärkt nach DSGVO-Verstößen. Unternehmen stehen also vor der Wahl: Einfach so weitermachen und hohe Bußgelder riskieren, oder sich nach DSGVO-konformen Lösungen umsehen? 

Wasserdichte Lösungen nur mit EU-Dienstleistern

Wie Lösungen aussehen könnten, das liegt auf der Hand: Unternehmen sollten die jetzige Marktlage und Chancen nutzen, Collaboration Tools und Cloud Lösungen DSGVO-konform umzustellen – und das geht nur mit Anbietern, die vollständig in der EU zuhause sind und dort ihre Technik betreiben; also Dienstleister, die nicht dem CLOUD-Act unterworfen sind. Damit ist man juristisch auf der sicheren Seite. Wer zusätzlich aber noch buchstäblich den Daumen drauf haben möchte, der entscheidet sich obendrein für private Server. So können Unternehmen ihre Daten in den eigenen vier Wänden hosten und sind dabei auf gar keine externen Anbieter mehr angewiesen.

So oder so: Von US-Dienstleistern sollte man sich in jedem Fall verabschieden. Auch wenn sie sich selbst mit Händen und Füßen gegen die potenzielle Übergriffigkeit ihrer eigenen Sicherheitsbehörden wehren, was man ihnen nur zugute halten kann. Denn es hilft nichts. Rechtlich gesehen wäre eine Geschäftsbeziehung zu ihnen unsauber. Vor allem viele Banken und Behörden haben deshalb seit jeher die Finger von US-Kommunikationsdienstleistern gelassen. Der Rest der deutschen Wirtschaft sollte es ihnen gleichtun.

Matthias_Bollwein
Matthias_Bollwein

Bollwein Matthias

UNIKI GmbH -

CEO

Matthias Bollwein ist Geschäftsführer des Start-ups UNIKI. Während er Physik und Finanzmathematik studierte, entwickelte er auch Risikoanalyse-Software für Banken. Später befasste er sich als IT-Berater mit den IT-Strukturen in deutsche Unternehmen. Diese Erfahrungen und die NSA-Affäre veranlassten ihn schlussendlich zur Entwicklung eines Private Cloud Betriebssystems, aus dem der ELLY-Server
Anzeige

Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel

Newsletter
Newsletter Box

Mit Klick auf den Button "Jetzt Anmelden" stimme ich der Datenschutzerklärung zu.