Zwei mal gekippt, jetzt wieder da: Die Vorratsdatenspeicherung ist durch
Der Bundestag hat es beschlossen, das umstrittene Speichergesetz. Es verpflichtet nun Telekommunikationsunternehmen die Kommunikationsdaten ihrer Kunden 10 Wochen lang zu speichern, Handy-Standortdaten müssen 4 Wochen lang aufbewahrt werden. Die große Mehrheit im Bundestag hat das Gesetz beschlossen wenn auch 148 Abgeordnete dagegen gestimmt haben.









Schon seit den 1990er Jahren legt der Landkreis Lüneburg bei der Ausstattung von Arbeitsplätzen großen Wert auf Energieeffizienz. Bereits damals erhielt die Kreisverwaltung ThinClients anstelle von PCs.