Studie „Datenschutzpraxis 2012: Deutsche Datenschützer sehen dringenden Reformbedarf

datenschutzpraxis 2012Eine deutliche Mehrheit begrüßt die Reformvorschläge der EU-Kommission, bezweifelt allerdings teilweise die Durchsetzbarkeit der Datenschutzrechte. 
 
So beurteilen die deutschen Experten das vorgesehene Recht auf Löschung von Daten in sozialen Netzwerken zu zwei Dritteln als richtig, aber auch zu einem Drittel als technisch nicht realisierbar. Zudem belegt die analysierte Praxiserfahrung betrieblicher Datenschutzbeauftragter die Wirksamkeit und Effektivität dieses Modells unternehmerischer Selbstkontrolle.
 
Das sind die Kernaussagen der Studie „Datenschutzpraxis 2012“, durchgeführt von der Bonner Datenschutzberatung 2B Advice GmbH und der Technischen Universität Dortmund. Die Studie wurde am 29.11.2012 von 2B Advice an Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, zuständig für Justiz, und Axel Voss, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments, übergeben.
  
„Mit dieser Studie, die wir regelmäßig wiederholen, wollen wir dazu beitragen, dass die Praxiserfahrung der Datenschutzbeauftragten in Unternehmen in die europäische und internationale Datenschutzgesetzgebung einfließt“, sagt Rechtsanwalt Marcus Belke, Geschäftsführer von 2B Advice.
 
Datenschutzbeauftrager –  ein Erfolgsmodell 
 
375 von 2.800 befragten Datenschutzbeauftragten beteiligten sich an der Umfrage. „Die Studie erfasst erstmals systematisch die Praxiserfahrung von Datenschutzbeauftragten. Sie beweist, dass der Datenschutzbeauftragte in Unternehmen ein Erfolgsmodell ist. Daher geht der Vorschlag der EU-Kommission, die Rolle des Datenschutzbeauftragten europaweit einzuführen, in die richtige Richtung“, sagt Karsten Neumann, Landesbeauftragter für Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern a.D. und Mitautor der Studie.
 
An der geplanten EU-Datenschutzreform loben die Praktiker die EU-weite Vereinheitlichung des Datenschutzes sowie die Zuständigkeit nur noch einer nationalen Aufsichtsbehörde bei internationalen Datenübermittlungen. Kritisch sehen sie die vorgesehene Grenze von 250 Mitarbeitern für die Pflicht der Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. In Deutschland liegt diese gegenwärtig bei zehn Beschäftigten.
 
Die Studie zeigt ferner, dass 73 Prozent aller Datenschutzbeauftragten ihren Geschäftsführern attestieren, die Datenschutzverpflichtungen zu erfüllen. Gleichwohl beklagen 38 Prozent, dass sie nicht ausreichend über Datenschutzverstöße im eigenen Unternehmen informiert werden. Als Hauptursache für Datenschutzverstöße sehen die Datenschutzbeauftragten Unwissenheit und Unachtsamkeit vor allem in Marketing und Vertrieb, wobei regelmäßige Schulungen die Verstöße um ein Drittel senken. Gleiches gilt für die frühzeitige Einbindung der Datenschutzbeauftragten in neue Prozesse zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Zudem wünscht sich eine breite Mehrheit eine gesetzlich geregelte Ausbildung.
 
„Die Datenschutz-Studie liefert politischen Entscheidungsträgern ebenso wie der Wirtschaft konkrete Zahlen zur Arbeit der Datenschutzbeauftragten. Sie ermöglicht Entscheidungen auf Grundlage empirischer Daten“ sagt Marcus Belke.
 
Die Studie „Datenschutzpraxis 2012“ liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Sie kann über die Homepage von 2B Advice als PDF-Dokument herunterladen werden:
 
 
 
 

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