Aktiengesellschaften dürfen ihre Hauptversammlung auch in Zukunft als reine Online-Veranstaltung durchführen. Mit dieser Entscheidung machte der Bundestag am frühen Freitagmorgen eine Sonderregelung aus der Frühzeit der Corona-Pandemie zur Dauerlösung und übertrug sie gleichzeitig auf die Generalversammlung von Genossenschaften.
Virtuelle Hauptversammlung wird zur Dauerlösung

Die virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre wird allerdings an einige Voraussetzungen geknüpft: So muss etwa sichergestellt sein, dass die gesamte Versammlung in Bild und Ton übertragen wird. Im Gegensatz zum Pandemie-Provisorium stärkt das jetzt beschlossene Gesetz zudem die Aktionärsrechte – etwa durch die Möglichkeit, ohne Voranmeldung zu reden oder spontane Gegenanträge zu stellen.
dpa




