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Die beliebte Kurzvideo-App Tiktok gerät ins Visier europäischer Verbraucherschützer. Der europäische Verbraucherverband Beuc reichte am Dienstag eine Beschwerde über das Videoportal bei der EU-Kommission und dem Netzwerk nationaler Verbraucherschutzbehörden ein.

Das Bundesjustizministerium will Unternehmen wie Amazon und Ebay bei ihren Online-Marktplätzen zu «wesentlichen Hinweispflichten» zwingen. Das geht aus dem Referentenentwurf zu einem Gesetz hervor, in dem die künftigen vertraglichen Regelungen festgeschrieben werden.

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Verbraucherschützer sehen die zunehmende Marktmacht großer Online-Plattformen wie Amazon mit Sorge. Problematisch sei, dass diese inzwischen nicht mehr nur als Marktplatz, sondern auch selbst als Verkäufer aufträten, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur.

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