Verbraucherschützer dürfen künftig auch ohne konkreten Auftrag von Betroffenen gegen Datenschutzverstöße bei Internet-Riesen wie Facebook klagen. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stehe einer deutschen Regelung nicht im Weg, nach der nicht nur Datenschutzbeauftragte klagen dürfen, sondern auch Verbraucherschützer Verbandsklagen einreichen können, teilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag mit.
Verbraucherschützer können nach Ansicht eines EuGH-Gutachtens berechtigt sein, auch ohne konkreten Auftrag von Betroffenen gegen Datenschutzverstöße bei Internet-Riesen wie Facebook zu klagen.
Im Streit mit ihrem Internetanbieter haben Kunden bald bessere Karten. Am 1. Dezember tritt ein Gesetz in Kraft, das ein Minderungsrecht enthält: Ist das Internet deutlich langsamer als vertraglich zugesichert, kann der Verbraucher weniger Geld bezahlen.
Die Verbraucherzentralen fordern einen besseren Schutz vor dubiosen Geschäftspraktiken bei digitalen Angeboten und ein wirklich flächendeckendes schnelles Internet. Dies sei «die größte Baustelle» auch für die neue Bundesregierung, sagte der Chef des Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, am Donnerstag.
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