Am Dienstag hat der Europäische Gerichtshof über die Klage Polens gegen Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie geurteilt. Ein Kommentar von Dr. Bernhard Rohleder.

Vor der anstehenden Wahl des Europäischen Parlaments aktiviert der Streit um mögliche Upload-Filter viele Bürger. Fast jeder fünfte Wahlberechtigte in Deutschland (18 Prozent) gibt an, dass er wegen der Debatte über das EU-Urheberrecht wählen gehen wird. 

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Die EU-Urheberrechtsrechtsreform steht kurz vor dem Abschluss. Am 26. März 2019 soll dazu die finale Debatte im EU-Parlament stattfinden. In der Diskussion um geplante Upload-Filter stellt sich ein breites Bündnis aus Zivilgesellschaft, Digitalwirtschaft und Netzpolitikern gegen Artikel 13 des Richtlinienentwurfs.

Grundsätzlich wäre es zu begrüßen, wenn im Internet weniger illegale Inhalte gepostet würden. Upload-Filter und Leistungsschutzrecht schränken aber vor allem die Meinungsfreiheit ein. Zudem sind die in die Diskussion geratenen Artikel 11, 12 und 13, technisch unausgereift und die Anforderungen nur von denjenigen zu erfüllen, die eigentlich reguliert werden
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