Webseiten, auf denen Dauerschuldverhältnisse wie Abos oder Mitgliedschaften, die Verbraucher:innen auf der Webseite abschließen, müssen ab heute mit einen gut sichtbaren Kündigungsbutton versehen sein, so will es das neue “Gesetz über faire Verbraucherverträge“. Was genau dahinter steckt, weiß die Juristin Lea Mackert von der Kanzlei Bird & Bird.
TikTok bestätigte, dass es mit kostenpflichtige Abonnements liebäugelt und damit womöglich den Weg für Content-Ersteller auf der Kurzvideoplattform frei macht, für ihre Inhalte Geld zu verlangen.
Universitätsklinikum Münster
Münster (Westfalen)
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