Bundesbürger, die eine neue PIN für die Onlinefunktion ihres elektronischen Personalausweises benötigen, dürfen ohne eine Gesetzesänderung nicht digital mit einer neuen Geheimzahl versorgt werden. Das geht aus dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
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