Kommentar
Noch knapp sechs Monate, bis Ende 2022, haben deutsche Behörden Zeit, die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) umzusetzen. Sechs Monate, um quasi alle Verwaltungsleistungen zu digitalisieren.

Bis Ende 2022 soll es für Bürgerinnen und Bürger möglich sein, insgesamt 575 Verwaltungsleistungen mit wenigen Klicks im Internet zu erledigen. Dann sind Bund, Länder und Kommunen laut dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG 4) dazu verpflichtet, viele Dienstleistungen online anzubieten.

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Wenn wir an Behörden denken, fallen den meisten sofort arbeitnehmerunfreundliche Öffnungszeiten, lange Wartezeiten und bürokratische Hürden ein – alles, was weder innovativ noch smart ist.

Trotz verstärkter Bemühungen und Investitionen lassen sich 55 % der digitalen Behördenprogramme nicht skalieren, so das Beratungs- und Researchunternehmen Gartner.

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