Die Richtlinie meistern
Während die Umsetzung der EU-Richtlinie NIS2 in Deutschland voraussichtlich bis Mai 2025 auf sich warten lässt, steigt das Risiko durch Cyberangriffe weiter – mit potenziellen Folgen wie Produktionsausfällen und hohen Wiederherstellungskosten. Dennoch wird Cybersicherheit in vielen Unternehmen oft als Kostenfaktor betrachtet und aufgeschoben. Doch sie ist weit mehr als
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Welche neuen und erweiterten Anforderungen bringen die NIS2-RL und das neue BSIG für Unternehmen und andere Einrichtungen, die auf dem europäischen Markt tätig sind, mit sich.
Abwarten keine Option
10 von 10 Hackern würden die deutsche Politik weiterempfehlen: Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland ist vorerst gescheitert – und Cyberkriminelle aus aller Welt feiern. Während andere EU-Länder längst klare Vorgaben geschaffen haben, bleibt Deutschland in der Ungewissheit stecken.
Praktische Hilfestellungen für Gesetzeskonformität
NIS2 ist gekommen, um zu bleiben. Auch im neuen Jahr beschäftigt die EU-Richtlinie zahlreiche IT-Verantwortliche.
Cybersicherheit
Mit der Richtlinie NIS2 – oder ausgeschrieben „Network and Information Security Directive 2“ – will die Europäische Union die Cybersicherheit im EU-Raum weiter erhöhen. Unternehmen und Bundesbehörden, die kritische Dienstleistungen erbringen oder zur kritischen Infrastruktur gehören, werden verpflichtet, ihre Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe noch auszubauen.
Mehr als Virenschutz und Spam-Filter
E-Mail ist der wichtigste Kommunikationskanal in Unternehmen und gleichzeitig der beliebteste Angriffsvektor für Cyberkriminelle. Daher spielt E-Mail-Security eine zentrale Rolle für die Cybersicherheit. Mit der neuen NIS-2-Richtlinie wachsen die Mindestanforderungen an Risikomanagement und Schutzmaßnahmen.
Informationssicherheit und Resilienz
NIS2 bietet die Möglichkeit, Informationssicherheit als integralen Bestandteil der Geschäftsstrategie zu etablieren. Die Richtlinie fördert eine langfristige Sicherheitskultur und stärkt durch Mitarbeitersensibilisierung die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberbedrohungen.
Kommentar
Die NIS2-Richtlinie der Europäischen Union soll den Standard der IT-Sicherheit bei Betreibern kritischer Infrastrukturen (KRITIS) anheben und dem aktuellen und zu erwartenden Gefahrenlevel anpassen.
Studie von G DATA
Der Handlungsdruck ist groß: Eigentlich sollte die NIS-2-Richtlinie längst in nationales Recht umgewandelt sein. In Deutschland und auch anderen EU-Ländern verzögert sich das Gesetzgebungsverfahren allerdings deutlich.
Stadt Achim
Achim bei Bremen
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23. Juni 2025