Die DSGVO stellt die IT-Verantwortlichen vor die große Herausforderung, einen regelkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten sicherzustellen. Auf dem Weg zur Datenschutz-Compliance lauern – ob nun aus Unwissenheit, aus Unklarheit oder aus einer unternehmerischen Laissez-faire-Haltung heraus – zahlreiche Stolpersteine.
Die Corona-Pandemie dominierte im Jahr 2020 einen Großteil der Nachrichten und hat einen rasanten Digitalisierungsschub bewirkt. Damit kommt auch das Thema Datenschutz zurück auf die Tagesordnung. So wurde in Niedersachsen zuletzt der IT-Händler Notebooksbilliger.de wegen schwerwiegender Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit einem Bußgeld von 10
Während viele aktuell darauf pochen, die DSGVO abzuschwächen, zeigt das Beispiel SCHUFA deutlich, dass sie nicht weit genug greift. Aufgrund der bereits bestehenden Ausnahmen wird die DSGVO nämlich zum zahnlosen Tiger – zumindest, was die Transparenz der SCHUFA angeht.
Seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU wird die Rechtsgrundlage für den gegenseitigen Datenaustausch über den Ärmelkanal neu diskutiert. Derzeit gilt für Firmen im Vereinigten Königreich eine Übergangsfrist, in der sie zusätzlich zu ihren geltenden Datenschutzgesetzen ein Datenschutzniveau nach Artikel 44 der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) bieten müssen.
Der Europäische Gerichtshof hat das Privacy-Shield Abkommen mit den USA in dem sog. Schrems II Urteil für ungültig erklärt. Auch die Anwendung der EU-Standardvertragsklauseln oder von verbindlichen Unternehmensregeln hält das european data protecion board nicht für ausreichend.
Ein neuer Fall beschäftigt die Werbetreibenden dieser Welt: Das Verschwinden der Cookies. Wo sind sie hin? Wo hat man sie zuletzt gesehen? Wer oder was ist Schuld? Emarsys klärt auf.
In diesem Webinar gibt Ihnen Marleen Oberheide, OneTrust, Tipps und Best Practices zu 5 wichtigen Themenpunkte mit an die Hand, die Sie dazu befähigen, Ihr Datenschutzprogramm auf das nächste Level zu bringen.
Mehr als vier Jahre hielt der Datenschutzschild stand – nun aber kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach einem ebenso langen, länderübergreifenden Rechtsstreit die Privacy-Shield-Vereinbarung zwischen der europäischen Union und den Vereinigten Staaten. Zu groß seien die Unterschiede zwischen dem Datenschutzniveau der EU-Mitglieder und dem der USA.
Immer wieder erfährt die Öffentlichkeit von Sicherheitslücken, die zu einer unerlaubten Weitergabe von persönlichen Kundendaten und ihrer widerrechtlichen Nutzung geführt haben. Das wenig transparente Kommunizieren über Datenschutzverstöße, die passiert sind, sowie undurchsichtige Praktiken, wie wann und an wen Unternehmen Nutzerdaten weitergeben, sensibilisiert die deutschen