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Zahlungsplattformen als Gamechanger
Die Abo-Wirtschaft in Deutschland steht vor einem Umbruch: Trotz anhaltenden Wachstums deuten aktuelle Umfragen auf eine zunehmende Abo-Müdigkeit hin. Fast 40 Prozent der Verbraucher wollen die Zahl ihrer Abos reduzieren. Steigende Kosten, intransparente Angebote und starre Bezahlmodelle schüren die Skepsis.
Abo-Falle
Die US-Regierung wirft dem Photoshop-Anbieter Adobe vor, Verbraucher in eine Abofalle zu locken, und zieht deswegen vor Gericht. Im Mittelpunkt der Klage steht die Gebühr, die Adobe bei vorzeitiger Kündigung eines Jahresabos mit monatlicher Zahlung verlangt. Dabei werden 50 Prozent des restlichen Vertragswerts fällig.
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Die Verbraucherzentrale NRW ist gegen mehrere Rechtsverstöße der Meta Platforms Ireland Limited im Zusammenhang mit dem Ende 2023 eingeführten Abo-Modell auf den sozialen Netzwerken Instagram und Facebook vorgegangen.
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Netflix wird mit seinem schnellen Wachstum immer mehr zur Gefahr für klassische Fernsehsender. Der Streaming-Marktführer gewann im vergangenen Quartal nach eigenen Angaben 13 Millionen Kunden hinzu und wird jetzt in 260,3 Millionen Haushalten weltweit geschaut.
Netflix hat nach einem Jahr 15 Millionen Kunden in der günstigeren Abo-Version mit Werbung. Der Streaming-Marktführer nannte die Zahl am Mittwoch bei der Ankündigung neuer Funktionen für die Preiskategorie.
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Auf der Suche nach neuen Einnahmequellen hat Elon Musks Online-Plattform X eine teurere Abo-Version ganz ohne Werbung eingeführt. Sie kostet in Deutschland gut 19 Euro im Monat.
Kaspersky-Forscher haben eine neue Trojaner-Familie entdeckt, die auf Google-Play-Nutzer abzielt. Der Abonnement-Trojaner ‚Fleckpe‘ verbreitet sich über Bildbearbeitungsprogramme wie „Beauty Slimming Photo Editor“ oder „Photo Effect Editor“ und Apps für Hintergrundbilder und abonniert kostenpflichtige Dienste, ohne dass der Nutzer dies merkt.
Kurz nach Bekanntgabe von Einschränkungen für die kostenlose Nutzung von Twitter hat sich Besitzer Elon Musk in einem wichtigen Punkt korrigiert. Dabei geht es darum, wessen Tweets in den von Software zusammengestellten «Für dich»-Feed kommen dürfen.
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24.06.2025
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