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Seit einigen Wochen sind Abmahnschreiben im Zusammenhang mit Google Fonts im Umlauf. Die darin formulierte Behauptung lautet, dass Persönlichkeitsrechte aus dem Datenschutz (DSGVO) wegen des Einsatzes von Google Fonts auf der Website verletzt werden.
Drohende Abmahnwelle? Laut Medienquellen soll es aktuell zu einer Abmahnwelle gegen tausende von Websites-Betreibern kommen. Grund ist die dynamische Einbettung von Google Fonts auf deren Website, ohne vorab die Einwilligung der Besucher der Website einzuholen. Auch beim Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheitgehen (TLfDI), Dr. Lutz Hasse,
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Ist eine fehlende Datenschutzerklärung auf einer Homepage nun wettbewerbswidrig oder nicht? Nach unterschiedlichen Urteilen zweier Landesgerichte gibt es ein Urteil des OLG Hamburg zu dem Thema Datenschutzverstöße.

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Nach Ansicht des Landgerichts (LG) Bonn fallen Verstöße gegen die DSGVO nicht in den Anwendungsbereich des Wettbewerbrechts. Mitbewerber können daher keine wirksamen Abmahnungen aussprechen. Das LG Würzburg ist anderer Ansicht.

Seit die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft ist, herrscht noch immer große Unsicherheit. Viele Unternehmen fürchten sich vor sogenannten „Abmahnanwälten“ und angekündigten Bußgeldern in Höhe von mehreren tausend Euro.

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Für über die Hälfte der Online-Händler (66 Prozent) stellen Abmahnungen eine akute Existenzbedrohung dar. Das ist ein Ergebnis der Studie „Abmahnungen im Online-Handel”, die Trusted Shops bereits in der 7. Auflage durchgeführt hat.

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) kommt zwar nicht überraschend, aber sorgt dennoch für allerlei Wirrungen bei Unternehmen, Verbänden und anderen Betroffenen. Jeder weiß, dass er handeln muss, doch wo zu beginnen ist, weiß kaum jemand. Klar ist, wer nicht tätig wird, riskiert saftige Abmahnungen. 

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