Streit um Lizenzen

VMware contra Siemens: Kein Verfahren in Deutschland?

Siemens
Bildquelle: Michael Vi/Shutterstock.com

Im Rechtsstreit zwischen VMware und Siemens über den Einsatz möglicherweise unlizenzierter Software hat eine US-Richterin eine Empfehlung zugunsten von VMware ausgesprochen.

Die Auseinandersetzung könnte damit vor amerikanischen Gerichten verhandelt werden. Der Konflikt nahm seinen Anfang im März 2025. Damals legte die US-Organisation von Siemens VMware Unterlagen vor, in denen Software aufgelistet war, für die man erweiterten Support erhalten wollte. Nach Darstellung von VMware befanden sich darunter zahlreiche Produkte, für die keine entsprechenden Lizenzen vorlagen. Siemens reichte später überarbeitete Angaben zur genutzten Software ein.

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Audit scheiterte an fehlender Kooperation

VMware versuchte in der Folge, eine Lizenzprüfung durchzuführen. Diese kam jedoch nicht zustande, da Siemens nach Angaben des Virtualisierungsanbieters nicht mitwirkte. Siemens wiederum kritisierte, dass VMware einen aus Sicht des Konzerns bestehenden Anspruch auf erweiterten Produktsupport nicht anerkannte.

Der deutsche Industriekonzern verwies zudem auf vertragliche Regelungen, nach denen Streitfälle zwischen beiden Unternehmen vor deutschen Gerichten ausgetragen werden sollten. VMware hielt dem entgegen, dass der fragliche Softwareeinsatz in den Vereinigten Staaten erfolgt sei und daher die dortigen Gerichte zuständig seien.

Gerichtliches Votum für US-Verfahren

Magistrate Judge Laura D. Hatcher vom Bezirksgericht in Delaware hat sich nun in einem Empfehlungsschreiben für VMwares Position ausgesprochen. Sie rät dazu, den Antrag von Siemens auf Verlegung des Verfahrens nach Deutschland abzulehnen.

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Bei solchen Reports handelt es sich um Dokumente, die den Entscheidungsprozess US-amerikanischer Gerichte vorbereiten. Sie legen dar, welche rechtlichen Überlegungen und Präzedenzfälle voraussichtlich relevant sein werden. Beide Parteien haben üblicherweise zwei Wochen Zeit, um auf maximal zehn Seiten Einwände vorzubringen. Die Seitenbegrenzung soll verhindern, dass völlig neue Argumentationslinien eingeführt werden.

Die Aussichten für VMware, den Fall am gewünschten Gerichtsstandort zu führen, stehen damit günstig.

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Parallele Auseinandersetzungen

VMware hat vergleichbare Fälle in der Vergangenheit bereits beigelegt. Der Rechtsstreit mit dem britischen Einzelhändler Tesco ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Dell, das ebenfalls in diesen Fall involviert ist, hat kürzlich eine eigene Forderung eingereicht: Sollte Tesco obsiegen, verlangt Dell knapp 14 Millionen Pfund Schadensersatz.

Lars

Becker

Stellvertretender Chefredakteur

IT Verlag GmbH

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