Gesetzliche Lage und mögliche Präventionsmaßnahmen

Cybermobbing in Unternehmen

Cybermobbing

Eine Studie der Barmer Krankenkasse zeigt auf, dass im Jahr 2024 rund 62 Prozent der Schüler und Schülerinnen in Deutschland bereits in Kontakt mit Cybermobbing gekommen sind.

Das Problem besteht aber nicht nur im schulischen Umfeld. Auch in Unternehmen kommt es häufig zu übergriffigem Verhalten im Netz, was für die Betroffenen weitreichende gesundheitliche und finanzielle Folgen haben kann. Der Arbeitgeber muss hingegen mit dem Verlust des Angestellten rechnen, sodass die negativen Effekte auch das Unternehmen betreffen. 

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Cybermobbing – eine Definition

Cybermobbing findet in den sozialen Netzwerken, via Instant-Messaging wie zum Beispiel über WhatsApp oder per E-Mail statt. Betroffene werden beleidigt, diffamiert und belästigt. Die Mobber verbreiten Lügen, setzen Gerüchte in die Welt oder drohen ihren Opfern. Manchmal werden auch Videos oder Bilder gegen ihren Willen online gestellt und öffentlich zugänglich gemacht. Die Täter werden dabei durch die Anonymität im Internet geschützt. Da sich das Mobbing ins Netz verlagert, kann es 24 Stunden am Tag und so auch in der Freizeit der Betroffenen stattfinden, was die psychische Belastung enorm erhöht. 

Cybermobbing kann strafbar sein

Auch wenn Cybermobbing an sich nicht im Strafgesetzbuch auftaucht, können dadurch andere Straftatbestände wie Beleidigungsdelikte (§§185 ff. StGB), Nötigung (§240 StGB), Bedrohung (§241 StGB) oder Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und des höchstpersönlichen Lebensbereichs (§§201 ff. StGB) erfüllt werden. Je nach Schwere der Tat können Geld- und Freiheitsstrafen drohen

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Präventionsmaßnahmen gegen Cybermobbing 

In vielen Unternehmen wird sich wenig mit dem Thema Cybermobbing beschäftigt, obwohl der Arbeitgeber laut Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet ist, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Bei Cybermobbing kann das durch eine Kombination aus verschiedenen Strategien gelingen. Eine offene Kommunikationskultur, die Betroffene dazu ermutigt, sich bei Problemen an einen Vorgesetzten oder an eine eigens dafür vorgesehene, neutrale Vertrauensperson zu wenden, ist ein guter Anfang. 

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Zusätzlich sollte eine Aufklärung über die Folgen von Cybermobbing stattfinden. Dabei können Mitarbeiter nicht nur auf die psychische Belastung der Betroffenen, sondern auch auf die Strafbarkeit ihres Verhaltens hingewiesen werden. Zur Aufklärungsarbeit gehört auch, Mitarbeiter auf mögliche Gefahren, wie Phishing-Versuche von Fremden, hinzuweisen. Cybermobbing kann nämlich nicht nur unter Kollegen stattfinden. 

Bisweilen werden Angestellte in Unternehmen auch von fremden Personen erpresst und bedroht. Die IT-Abteilung kann Mitarbeiter diesbezüglich schulen und so nicht nur die Mobbing-Gefahr verringern, sondern auch sensible Daten des Unternehmens schützen. 

Des Weiteren kann die IT-Abteilung weitere Maßnahmen ergreifen und zum Beispiel firmeninterne Chatverläufe kontrollieren und protokollieren, um später Nachweise über das Mobbingverhalten im Unternehmen erbringen zu können. Das führt außerdem dazu, dass Cybermobbing frühzeitig und lückenlos aufgezeichnet werden kann. Darüber müssen die Arbeitnehmer aus datenschutzrechtlichen Gründen aber unbedingt informiert werden. 

Je nachdem, welche Programme für die Kommunikation im Unternehmen zum Einsatz kommen, bestehen auch weitere technische Möglichkeiten der Prävention und der Bekämpfung von Cybermobbing. Dazu gehören Wortfilter oder Report-Möglichkeiten, mit denen Mitarbeiter Beiträge und Nachrichten sofort melden können. Um ein Beispiel zu nennen: Microsoft bietet das Tool Purview Communication Compliance, das unter anderem dazu entwickelt wurde, bedrohliche und belästigende Sprache zu entdecken.  

Anlaufstellen im Unternehmen

Im Falle von Cybermobbing ist eine strukturierte Vorgehensweise entscheidend. Betroffene sollten alle Vorfälle sorgfältig dokumentieren, inklusive Screenshots, Chatverläufen und E-Mails, um Beweismittel zu sichern. Das Hinzuziehen des Betriebsrats kann ebenfalls hilfreich sein, da dieser ein gesetzliches Interventionsrecht hat und sich für die Abhilfe einsetzen kann. Bei schweren Fällen oder wenn innerbetriebliche Maßnahmen nicht ausreichen, können rechtliche Schritte in Betracht gezogen werden.

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