Besserer Identitätsschutz von Einsatzkräften

Hessen setzt sich für einen besseren Identitätsschutz von helfenden Einsatzkräften und ihren Familien bei Videoaufnahmen ohne ihr Einverständnis ein.

Immer häufiger würden Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte bei Gesprächen im «nichtdienstlichen Kontext» mit Handys gefilmt und diese Aufzeichnungen ins Internet gestellt, teilte das Innenministerium in Wiesbaden am Dienstag mit. «Damit einhergehend können diese Vervielfältigungen zur Veröffentlichung des Familiennamens und Wohnortes und damit zu Bedrohungen führen.»

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Innenminister Peter Beuth und Justizminister Roman Poseck (beide CDU) unterstützen daher den Angaben zufolge einen Vorschlag aus Rheinland-Pfalz, Straftatbestände wie etwa die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes zu erweitern, wenn die Videos nicht öffentlich gesprochene Worte wiedergeben. Solche Eingriffe würden bislang nur auf Antrag der Betroffenen verfolgt, die damit ihre Adressen dem Täter übermitteln müssten. Nach dem Willen von Beuth und Poseck sollen künftig hier die Dienstvorgesetzten ein sogenanntes Strafantragsrecht bekommen, um ihrerseits handeln zu können.

Die CDU-Politiker wollen sich hierfür in der Justizministerkonferenz vom 25. bis 26. Mai und in der Innenministerkonferenz vom 14. bis 16. Juni jeweils in Berlin aussprechen. Dabei will Hessen laut Innenministerium auch wieder auf mindestens sechs statt drei Monate Haft bei tätlichen Angriffen auf Einsatzkräfte dringen, «damit kein Täter mit einer Geldstrafe davonkommen kann».

dpa

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