YouTube muss E-Mail-Adresse bei Verstoß angeben
Googles bekannte Video-Tochter YouTube muss bei nachgewiesenen Urheberrechtsverstößen die E-Mail-Adressen der verantwortlichen Nutzer angeben, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, entschieden hat. Telefonnummer und IP-Adresse sind dagegen nicht vom Auskunftsanspruch umfasst, urteilten die Richter.