Digitale Finanzdienstleister müssen bei einer Kontoeröffnung nachvollziehen können, wer dieses Konto eröffnen möchte.
Mit dem Aufkommen von KI-Deepfakes ist das deutlich herausfordernder geworden, weil der Identitätsbetrug immer raffinierter und automatisierter geworden ist. hat. Neben klassischen Deepfakes erschweren auch gestohlene Daten oder synthetische Identitäten die digitale Verifizierung. Für Banken und Fintechs bedeutet das, dass sie ein wachsames Auge auf ihre Kund:innen haben müssen, ohne den Verifizierungsprozess unnötig zu verkomplizieren.
Im klassischen digitalen KYC laden Kund:innen ein Dokument hoch, führen ein Selfie- oder Videoident durch und werden zusätzlich über Datenbanken geprüft. Nutzer:innen geben dieselben Daten bei vielen Anbietern wiederholt ein und übertragen Dokumentkopien. Bei jedem dieser Vorgänge müssen Unternehmen prüfen, ob die Dokumente echt sind und sich tatsächlich der Person zuordnen lassen. Mit jeder gespeicherten Ausweiskopie wächst auch die Menge sensibler Daten, die Angreifer erbeuten könnten.
Vertrauen durch digitale Signaturen
Um diesen Vorgang sicherer und einfacher zu gestalten, wird die European Digital Identity Wallet, kurz EUDI-Wallet, eingeführt. Dadurch können Anbieter künftig anhand eines digital signierten Identitätsnachweises statt einer Kopie des Ausweises eine Überprüfung vornehmen. Die Grundlage dafür bildet eIDAS 2.0, die gängige Bezeichnung für die Erweiterung der eIDAS-Verordnung durch die Verordnung (EU) 2024/1183. Während eIDAS zunächst einen Rahmen für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste wie elektronische Signaturen geschaffen hat, geht der neue Rechtsrahmen weiter, da die Mitgliedstaaten eine interoperable digitale Identitäts-Wallet anbieten sollen.
Die Wallet soll keine zentrale europäische Datenbank werden. Sie soll als persönliche digitale Brieftasche funktionieren, mit der Nutzer:innen Identitätsdaten und weitere Nachweise speichern und gezielt teilen können. Einheitliche Standards sollen die Nutzung auch über Landesgrenzen hinweg ermöglichen.
Mehr Sicherheit durch neue Hürden
Bei einem Kontoerföffnung könnte der Prozess wie folgt aussehen: Eine staatliche Stelle, der „Issuer“, stellt einen digital signierten Nachweis aus. Bei einer Kontoeröffnung fordert die Bank als „Relying Party“ die benötigten Identitätsdaten an. Die Wallet zeigt, welche Informationen geteilt werden sollen. Erst nach der Zustimmung der betreffenden Person werden die Daten übermittelt. Die Bank kann prüfen, wer den Nachweis ausgestellt hat und ob die Signatur gültig ist.
Dadurch verliert die Ausweiskopie ihre zentrale Bedeutung im Prüfprozess. Ein Foto oder PDF eines Ausweises kann manipuliert werden. Ein digital signierter Nachweis lässt sich dagegen auf Herkunft und Gültigkeit prüfen.Das heißt nicht, dass die EUDI-Wallet Identitätsbetrug beseitigen wird. Noch immer bleiben kompromittierte Geräte, Social Engineering, Kontoübernahmen und der Missbrauch echter Identitäten mögliche Angriffspunkte. Eine fremde Identität lässt sich dann aber zumindest schwerer allein mit einer kopierten Ausweiskopie oder einem manipulierten Upload vortäuschen.
Effizienzgewinn für Banken und Fintechs
Für Banken und Fintechs liegt der praktische Nutzen vor allem im KYC-Onboarding. Sie können verifizierte Identitätsnachweise aus der Wallet anfordern und in ihre Prüfprozesse übernehmen. Dieser Prozess wird als „Reusable KYC“ bezeichnet. Diese erste Prüfung ersetzt allerdings nicht alle späteren Compliance-Prüfungen.
Ein wallet-basiertes Onboarding könnte schneller und konsistenter werden. Dafür müssen Wallet-Nachweise in bestehende Systeme integriert werden – wie etwa in Sanktionslisten- und PEP-Prüfungen, Risikoanalysen und Fallmanagement. Die Wallet ist deswegen kein Ersatz für eine Compliance-Plattform, sondern ein zusätzlicher Baustein im Identitätsprozess.
Datensparsamkeit durch Selective Disclosure
Durch „Selective Disclosure“ können Nutzer:innen nur die Informationen freigeben, die für einen Zweck erforderlich sind. Dadurch minimieren sie die Menge an Daten, die übermittelt werden müssen. Bei der Altersverifizierung können Nutzer:innen beispielsweise selbst entscheiden, ob sie ihr genaues Geburtsdatum teilen möchten. Die Bestätigung, volljährig zu sein, kann ausreichend sein. Das schafft mehr Transparenz und kann die Speicherung sensibler Daten reduzieren.
Diese Kontrolle ist nicht mit vollständiger Anonymität gleichzusetzen. Für rechtmäßig erhaltene Daten können gesetzliche Aufbewahrungs- und Nachweispflichten gelten. Die Wallet beantwortet nicht automatisch, woher das Geld stammt oder ob eine Transaktion plausibel ist. Dafür bleiben KYC, Transaktionsmonitoring und weitere AML-Prüfungen notwendig.
Herausforderungen und Zeitplan
Ob sich das Modell bewährt, entscheidet sich bei der Umsetzung. Staaten müssen Wallets bereitstellen, Organisationen digitale Nachweise ausstellen und Banken sowie Fintechs diese als Relying Parties korrekt verifizieren können. Die Wallets müssen transparent umgesetzt und mit robusten Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet sein, damit Nutzer:innen ihre Funktionsweise nachvollziehen können und Vertrauen in ihre Sicherheit und den Schutz ihrer Privatsphäre entwickeln. Deutschland bereitet den Rollout vor und peilt einen Start Anfang 2027 an. Die technische Anbindung von Unternehmen kann dabei zum Engpass werden. Ausschlaggebend wird sein, ob die beteiligten Akteure es schaffen, schnell genug ein funktionierendes System aufzubauen.
Für Banken und Fintechs bietet die EUDI-Wallet die Chance, Identitätsprüfungen sicherer, schneller und mit weniger Daten zu gestalten. Sie ersetzt weder Betrugsprävention noch die umfassenden Pflichten der Geldwäschebekämpfung. Wer die Wallet früh in KYC- und Risikoprozesse einbindet, kann die Umsetzung der neuen regulatorischen Anforderungen vorbereiten und Kund:innen den Zugang erleichtern.