Teurer Tarif

Verbraucherzentrale mahnt Starlink wegen Preistricks ab

Starlink
Bildquelle: FellowNeko/Shutterstock.com

Starlink hebt den Preis seines Privatkundentarifs an und hat offenbar gleich mehrere Kunden ganz ohne deren Zustimmung in ein teureres Paket verschoben. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat den Satelliteninternet-Anbieter abgemahnt.

Wer bei Starlink den Tarif „Privathaushalt 200 Mbit/s“ gebucht hat, zahlt ab dem kommenden Abrechnungszeitraum mehr: Statt bislang rund 50 Euro werden künftig 55 Euro pro Monat fällig. Als Grund nennt das Unternehmen in einer E-Mail an seine Kundschaft gestiegene Betriebskosten und Investitionen in den Netzausbau. So weit, so gewöhnlich für die Telekommunikationsbranche. Wäre da nicht ein zweites, deutlich größeres Problem.

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Kunden landen ungefragt im teureren Max-Tarif

Bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen häufen sich Beschwerden, die über die angekündigte Fünf-Euro-Erhöhung hinausgehen. Mehrere Starlink-Kunden berichten, dass ihr Vertrag ohne ihr Zutun in den Tarif „Privathaushalt Max“ umgestellt wurde, ein Paket, das mit 75 Euro monatlich zu Buche schlägt.

Eine Betroffene bemerkte den Wechsel noch rechtzeitig in der Rechnungsvorschau ihres Kundenkontos und konnte zurückwechseln, bevor die Abrechnung erfolgte. Ein anderer Kunde hatte weniger Glück: Er entdeckte die Umstellung erst auf seiner fertigen Rechnung. Statt der angekündigten 5 Euro mehr sollte er plötzlich 25 Euro zusätzlich zum Vormonat zahlen, ganze 20 Euro mehr, als ihm mitgeteilt worden war.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt dazu klar, Unternehmen dürften Verbraucherinnen und Verbraucher „nicht ohne ihre Zustimmung in einen anderen Tarif umstellen“ und dafür ein höheres Entgelt verlangen.

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Auch die reguläre Preiserhöhung steht in der Kritik

Doch nicht nur die mutmaßlich heimlichen Tarifwechsel sorgen für Ärger. Auch die ganz offiziell angekündigte Preiserhöhung um 5 Euro hält die Verbraucherzentrale Niedersachsen für rechtswidrig. Der Knackpunkt liegt im Kleingedruckten: Zwar enthält der Starlink-Vertrag eine Klausel zur Änderung der Preise, diese legt aber nicht fest, unter welchen konkreten Voraussetzungen und in welcher Höhe Starlink die Preise anheben darf.

Aus Sicht der Verbraucherschützer ist die Preisanpassungsklausel deshalb „intransparent“ und benachteiligt Kundinnen und Kunden „unangemessen“. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das: Sie können im Vorfeld nicht nachvollziehen, wann und wie stark ihr Tarif teurer werden könnte. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen Starlink nun abgemahnt.

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Was betroffene Kunden jetzt tun sollten

Starlink-Kunden sollten ihre aktuelle Rechnung sowie den in ihrem Kundenkonto hinterlegten Tarif genau prüfen. Wer feststellt, dass sein Vertrag ohne Zustimmung auf „Privathaushalt Max“ umgestellt wurde oder bereits ein zu hoher Betrag abgebucht wurde, sollte:

  • die Rechnung gegenüber Starlink schriftlich beanstanden,
  • die Rückzahlung zu viel gezahlter Beträge verlangen,
  • und auf eine Rückstufung in den ursprünglich gebuchten Tarif bestehen.

(red)

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